CMS ADMINS setzt vorzugsweise Projekte um, die ganz selbstverständlich barrierefrei gestaltet werden sollen. Pflicht ist das bisher allerdings nur für Behörden, Ämter und NGOs. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird sich das ab Juni 2025 ändern.
Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen
Seit der Verkündung des Gesetzes im Juli 2021 gilt die Übergangsfrist für Unternehmen, ausstehende Maßnahmen zur Barrierefreiheit umzusetzen. Das BFSG tritt zum 28. Juni 2025 endgültig in Kraft.
Dann muss es für Menschen mit Behinderung ebenso einfach und ohne weitere Hilfsmittel möglich sein, eine Bestellung in einem Shop zu tätigen oder eine Fahrkarte am Automaten zu lösen, wie für Menschen ohne Behinderung.
Das steckt hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung können am Alltag aufgrund der immer noch weitgehend fehlenden Barrierefreiheit nur eingeschränkt teilnehmen. Selbst alltäglichste Tätigkeiten wie
- eine Fahrkarte am Automaten zu ziehen,
- per Telefon einen Tisch zum Abendessen zu reservieren
- oder die Aufbauanleitung für ein Möbelstück zu lesen
kann eine unüberwindliche Hürde darstellen, wenn die technische Umsetzung samt Darstellung nicht entsprechend vorbereitet ist.
Und warum? Weil Unternehmen bisher nicht oder nur sehr begrenzt Alternativen für Menschen mit Behinderung angeboten haben.
Das BFSG setzt an diesem Punkt an und verpflichtet Unternehmen künftig dazu, geeignete barrierefreie Lösungen anzubieten. Das gelingt bereits im Kleinen, etwa durch Transkripts und Audio-Untertitel bei Produktvideos. Produktverpackungen können mit Braille-Hinweistexten bedruckt und Aufbauanleitungen zusätzlich vertont angeboten werden.
Ziel ist es, die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen im B2C barrierefrei zu ermöglichen.
Wen betrifft das Gesetz zur Barrierefreiheit?
Das BFSG wird auf alle Unternehmen und Vereine angewendet, die Produkte vertreiben oder Dienstleistungen an Endkundschaft anbieten. B2B-Geschäfte bleiben also (zunächst) außen vor.
Barrierefreie Lösungen betreffen Produkte, die B2C angeboten werden, wie
- Computer, Notebooks, Smartphones etc.
- Geldautomaten, Automaten für Check-ins oder Fahrkarten
- Lesegeräte wie E-Book-Reader
- Router
Gleiches gilt für Dienstleistungen B2C, wie
- Telefondienste und Bankdienstleistungen
- E-Books
- Elektronischer Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste
- Messengerdienste
Kleinstunternehmen mit <10 Beschäftigten und max. zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht zur barrierefreien Umsetzung ihrer Angebote ausgenommen.
Ab Juni 2025 dürfen Produkte und Dienstleistungen nur noch dann in den Verkehr gebracht oder angeboten werden, wenn sie den Barrierefreiheitsanforderungen genügen.
Physische Produkte müssen außerdem das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben, mit einer CE-Kennzeichnung und einer EU-Konformitätserklärung ausgestattet sein.
Welche Maßnahmen sollten zur Barrierefreiheit umgesetzt werden?
Gestalten Sie Ihre Angebote – ob physisches Produkt oder digitale Dienstleistung – so, dass sie für Menschen mit Behinderung barrierefrei und „grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind.
Diese Anforderung stammt aus dem Behindertengleichstellungsgesetz und legt die Grundlage für die Bestimmungen im BFSG.
Für Website-Inhabende, E-Commerce-Handelnde und allgemein Dienstleistende im Online-Sektor bedeutet das für Shops, Websites und Co.:
- Videos/Slider sollten jederzeit stoppbar sein, ALT-Tags enthalten sowie im Falle von Videos Untertitel/Audio-Transkripte bereitstellen.
- Bild-/audiobasierte CAPTCHAs benötigen eine Text-Alternative.
- Produktauswahl und Bezahlvorgang sollten per Spracheingabe/Tastaturbefehl steuerbar sein.
Die Punkte zur Herstellung einer barrierearmen bis barrierefreien Website sind vielfältig. Aber: Es lohnt sich! Abgesehen von der Selbstverständlichkeit, Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen verfügbar zu machen, erweitert sich so natürlich auch der Kreis potenzieller User, die kaufen und buchen.
Wie lässt sich die Barrierefreiheit prüfen?
Als Anbieter für WordPress-Wartung, Hosting und Webdesign-Leistungen setzen wir unseren Fokus verständlicherweise auf die barrierefreie Gestaltung von Websites. Physische Produkte lassen wir also für den Moment außen vor.
Bestandswebsites und E-Commerce-Angebote prüfen Sie auf verschiedene Art und Weise. Diese drei kostenlosen Tools sind perfekt für den ersten Einstieg:
- WAVE – Web Accessibility Evaluation Tool
Geprüft wird anhand der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.1). - Accessibility Insights for Web von Microsoft
Prüft anhand von WCAG 2.1 und BITV 2.0 und ist als Browser-Extension für Chrome/Edge sowie als Desktop Tool verfügbar. - aXe ist eine kostenfreie Browser-Extension für Chrome
Es prüft anhand der Kriterien von WCAG 2.1, WCAG 2.2, WAI-ARIA 1.1.
Bonustipp: Verwenden Sie einen Screenreader, um sich die Inhalte Ihrer Website genauer anzusehen. Werden alle verwendeten Elemente wie Buttons, Bilder, Formulare erkannt und richtig benannt? Falls nein, sollte eine barriereärmere Lösung her!
Danach geht es an die Umsetzung. Häufige Ansatzpunkte erleben wir bei der barrierearmen Gestaltung von Websites bei diesen Punkten:
- Videos und Audios ohne Untertitel/Transkripte
- Menüführung nicht navigierbar durch Tastaturkürzel
- Farb-/Designkonzept kontrastarm
- 2-Wege-Kommunikation nicht integriert
- Bilder/Grafiken ohne ALT-Tags/Bildunterschriften
- Schriftgröße nicht/nicht ausreichend veränderbar
- Elemente überlappen/ nicht-responsives Design
Als WordPress-Agentur/Drupal-Agentur beraten wir Sie gern bei der Planung und Umsetzung aller notwendigen Anpassungen. Vereinbaren Sie dafür am besten direkt einen Termin mit uns.
Zum Nachlesen:
CMS ADMINS Customer Service
Welche Lösung am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt, ist individuell und hängt von einigen Faktoren ab. Wir unterstützen und beraten Sie gern dabei, welche Lösung zusammen mit unserem Hosting-Paket Ihre Sicherheitsansprüche optimal erfüllt.