Achtung: Abmahnungen bei Google Fonts-Einbindung

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Aus DSGVO-Sicht gibt es für den korrekten Betrieb von Websites viel zu beachten. Die berühmten Cookies sind dabei nur ein Aspekt unter vielen. Die Einbindung von Google Fonts zählt ebenfalls zu den Stolperfallen, wenn es um die Einhaltung der DSGVO geht.

Was sind Google Fonts?

Gemeint ist ein Online-Verzeichnis von derzeit über 1.400 Schriftarten, die durch die Google LLC kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Sie können lokal oder dynamisch eingebunden werden. Letzteres ist unter anderem bei WordPress Themes und Plug-ins häufig der Fall, um Ressourcen auf dem eigenen Server einzusparen.

Was ist das Problem mit Google Fonts?

Werden sie dynamisch eingebettet, stellt der Browser bei Aufruf der Website automatisch eine Verbindung zu Google-Servern her – und die befinden sich in den USA. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die dynamische Einbettung also bedenklich, eine lokale Einbindung ist dagegen unbedenklich.

Abmahnungen wegen Google Fonts-Einbettungen

Das LG München hat in einem Urteil vom 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) festgestellt, dass

  • bei der Verwendung von Google Fonts die IP-Adresse an Google-Server in den USA übertragen werden,
  • dies rechtswidrig ist, weil es die informationelle Selbstbestimmung des Users verletzt,
  • solange keine ausdrückliche Einwilligung (wie bei Cookie-Bannern) vorliegt.

Die statische, also lokale Einbindung von Google Fonts sei dagegen unproblematisch. So weit, so gut.

Für Website-Betreiber bedeutet das also, die eigene Website zu prüfen und die dynamische durch eine statische Einbindung zu ersetzen. Oder zumindest die Einwilligung vor Übermittlung der IP-Adresse einzuholen.

Unsicher, ob Ihre Website unbeabsichtigt Daten an Google-Server in den USA übermittelt? Schicken Sie eine E-Mail, wir prüfen nach kurzer Rücksprache den Status und übernehmen auch gern die statische Einbindung von Google Fonts.

Sonst drohen Abmahnungen. Im akuten Fall scheinen Privatpersonen Website-Betreiber anzuschreiben, um Schadenersatzansprüche von 100 € geltend zu machen, weil sie keine Einwilligung zur Weitergabe ihrer IP-Adresse durch die dynamische Google Fonts-Einbindung in den USA erteilt hätten.

Wenn Sie so eine Abmahnung erhalten haben, besprechen Sie das am besten mit Ihrem Rechtsbeistand. Es ist zumindest fraglich, ob diese Form der Schadenersatzansprüche durch Privatpersonen in der Form zulässig ist.

Wichtig: CMS ADMINS fasst an dieser Stelle einen wichtigen Aspekt für den sicheren Betrieb von Websites zusammen. Der Text stellt keine rechtlich verbindliche Auskunft dar. Wenden Sie sich im Zweifel immer an Ihren Rechtsbeistand.

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